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   BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15   

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https://dejure.org/2015,41488
BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15 (https://dejure.org/2015,41488)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2015 - 9 B 50.15 (https://dejure.org/2015,41488)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 9 B 50.15 (https://dejure.org/2015,41488)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes Grundstück einer wirtschaftlichen Einheit; Ausschließliche Zugrundelegung der wirtschaftlichen Einheit der Vorausleistungs- bzw. Beitragserhebung im Rahmen einer Grundstückserschließung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15
    Sie müssen daher als einheitliches Grundstück angesehen werden (BVerwG, Urteile vom 16. April 1971 - 4 C 82.69 - BVerwGE 38, 35 und vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 111 f.).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15
    Sie müssen daher als einheitliches Grundstück angesehen werden (BVerwG, Urteile vom 16. April 1971 - 4 C 82.69 - BVerwGE 38, 35 und vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 111 f.).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74

    Schlechterstellung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens - Erhebung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15
    Dementsprechend wird in diesen Fällen auch die gemäß § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruhende Last nicht auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt; vielmehr ruht diese ungeteilt auf der Grundstückseinheit (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 3 S. 11).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72

    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15
    Gemäß § 133 Abs. 1 BauGB unterliegt ein Grundstück, das - etwa aufgrund seiner geringen Größe oder seines für eine beitragsrelevante Nutzung ungeeigneten Zuschnitts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973 - 4 C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 31 f.) - nicht bebaubar oder gewerblich nutzbar ist, keiner Erschließungsbeitragspflicht.
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